Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für den Besuch einer Tagespflegestätte. In Kombination ist der Besuch einer solchen Einrichtung häufig ohne private Zuzahlung möglich.
Die Pflegeversicherung
Wenn Sie einen Pflegegrad der Pflegeversicherung bekommen, können Sie diese Leistungen für Ihre Besuche in der Tagespflegestätte einsetzen. Die Kombination von Tagespflege und häuslicher Pflege wird durch das Pflegeversicherungsgesetz sogar besonders gefördert.
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Für alle, die einen Pflegegrad erhalten haben, stellt das Pflegeversicherungsgesetz einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zur Verfügung, der zur Finanzierung des Aufenthaltes in einer Tagespflegestätte eingesetzt werden kann.
Seniorenberatung des Bezirksamtes
Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung für den Besuch in einer Tagespflegestätte nicht ausreichen oder Sie keinen Pflegegrad bekommen und Sie den fehlenden Betrag nicht selbst aufbringen können, erhalten Sie Hilfe von der Seniorenberatung des Bezirksamtes.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre individuellen Möglichkeiten zu besprechen.